Nein heisst nein oder ja heisst ja?

Als Vergewaltigung gilt in der Schweiz bis heute nur erzwungener vaginaler Geschlechtsverkehr. Der Bundesrat will diese Definition ausweiten, geht laut Menschenrechtsorganisationen aber zu wenig weit. Beat Gerber von Amnesty International im Interview.

Bild: Amnesty.ch

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