Programmkommission
Die Programmkommission des Vereins Radio Stadtfilter ist Programmüberwachungs- und Schlichtungsstelle. Sie besteht aus 7 bis 11 Mitgliedern. Gemäss Geschäftsordnung hat sie folgende Kompetenzen und Aufgaben:
Die Programmkommission behandelt Beschwerden von Mitgliedern des Vereins über mögliche Verstösse gegen die Programmrichtlinien. Die Programmkommission kann auch auf eigene Initiative in Aktion treten und mögliche Verstösse gegen die Programmrichtlinien untersuchen.
Die Programmkommission entscheidet bei Streitigkeiten über die Auslegung der Programmrichtlinien zwischen den ehrenamtlich Mitarbeitenden und der Geschäftsleitung.
Die Programmkommission kann den Verwaltungsrat anweisen, Schritte zur Umsetzung der Programmrichtlinien einzuleiten.
Eine Gruppe von mindestens zwanzig Mitgliedern des Vereins Radio Stadtfilter kann Anspruch auf ein ständiges Sendegefäss stellen. Bei nicht gegebener Übereinstimmung mit der Geschäftsleitung entscheidet die Programmkommission über die Gewährung.
Die Programmkommission ist beschlussfähig, wenn mindestens 7 Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse und Wahlen benötigen eine Zweidrittelmehrheit.
Die Programmkommission nimmt weitere Aufgaben wahr, die an sie delegiert werden.
Beschwerden, die Programminhalte von Radio Stadtfilter betreffen.
programmkommission(at)stadtfilter.ch