KONTAKT & LAGEPLAN

Beschwerden intern

Programmkommission

Die Programmkommission des Vereins Radio Stadtfilter ist Programmüberwachungs- und Schlichtungsstelle. Sie besteht aus 7 bis 11 Mitgliedern. Gemäss Geschäftsordnung hat sie folgende Kompetenzen und Aufgaben:
Die Programmkommission behandelt Beschwerden von Mitgliedern des Vereins über mögliche Verstösse gegen die Programmrichtlinien. Die Programmkommission kann auch auf eigene Initiative in Aktion treten und mögliche Verstösse gegen die Programmrichtlinien untersuchen.

Die Programmkommission entscheidet bei Streitigkeiten über die Auslegung der Programmrichtlinien zwischen den ehrenamtlich Mitarbeitenden und der Geschäftsleitung.

Die Programmkommission kann den Verwaltungsrat anweisen, Schritte zur Umsetzung der Programmrichtlinien einzuleiten.

Eine Gruppe von mindestens zwanzig Mitgliedern des Vereins Radio Stadtfilter kann Anspruch auf ein ständiges Sendegefäss stellen. Bei nicht gegebener Übereinstimmung mit der Geschäftsleitung entscheidet die Programmkommission über die Gewährung.

Die Programmkommission ist beschlussfähig, wenn mindestens 7 Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse und Wahlen benötigen eine Zweidrittelmehrheit.
Die Programmkommission nimmt weitere Aufgaben wahr, die an sie delegiert werden.

Beschwerden, die Programminhalte von Radio Stadtfilter betreffen.
programmkommission(at)stadtfilter.ch

Beschwerden extern

Ombudsstelle

Die Ombudsstelle (hier klicken) behandelt Beanstandungen gegen ausgestrahlte redaktionelle Sendungen wegen Verletzung der Artikel 4 und 5 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG – SR 784.10) oder des für die schweizerischen Programmveranstalter verbindlichen internationalen Rechts sowie gegen die Verweigerung des Zugangs zum Programm schweizerischer Veranstalter.

Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf alle in der deutsch- und rätoromanischen Schweiz domizilierten Veranstalter. Hievon ausgenommen ist die SRG SSR idée suisse, die über eigene Ombudsstellen verfügt.

Eine Liste der beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) gemeldeten Radioveranstalter finden sie hier.

Beanstandungen gegen ausgestrahlte redaktionelle Sendungen sind schriftlich per Post oder über das hier zu findende Webformular (hier klicken) an die folgende Adresse einzureichen:

Dr. Oliver Sidler
Baarerstrasse 10
Postfach 7517
6302 Zug

sidler(at)ombudsstelle-rtv-priv.ch
www.ombudsman-rtv-priv.ch

Dr. Toni Hess (Stv. Ombudsmann)
Böschenstrasse 79
7000 Chur

toni.hess(at)stv.gr.ch

Auf Sendung: Musik à Gogo 02:00 - 06:00
Danach: Der Morgomat mit Thomas 06:00 - 09:00