KONTAKT & LAGEPLAN

Beschwerden intern

Programmkommission

Die Programmkommission besteht aus mindestens 7, maximal 11 Mitgliedern, die von der Vereinsversammlung Radio Stadtfilter für jeweils ein Jahr gewählt werden. Wenn während der Amtszeit Mitglieder vorzeitig ausscheiden kann der Vereinsvorstand für die laufende Amtsdauer Ersatzmitglieder wählen.

Die Programmkommission behandelt Beschwerden von Mitgliedern des Vereins und von vom Radioprogramm betroffenen Personen und Organisationen.

Die Programmkommission teilt ihre Stellungnahme unverzüglich den betroffenen Sendungsmachenden und Teammitgliedern mit und informiert in einem zweiten Schritt Team und VR.

Eine Gruppe von mindestens zwanzig Mitgliedern des Vereins Radio Stadtfilter kann Anspruch auf ein ständiges Sendegefäss stellen. Bei nicht gegebener Übereinstimmung mit der Geschäftsleitung befindet die Programmkommission über die Gewährung.

Die Programmkommission ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse und Wahlen benötigen eine absolute Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei ausgeglichenem Stimmenverhältnis hat der/die Vorsitzende der Programmkommission den Stichentscheid.

Die Programmkommission nimmt im Weiteren alle Aufgaben und Kompetenzen wahr, die an sie delegiert worden sind.

Beschwerden, die Programminhalte von Radio Stadtfilter betreffen.
programmkommission(at)stadtfilter.ch

Beschwerden extern

Ombudsstelle

Die Ombudsstelle (hier klicken) behandelt Beanstandungen gegen ausgestrahlte redaktionelle Sendungen wegen Verletzung der Artikel 4 und 5 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG – SR 784.10) oder des für die schweizerischen Programmveranstalter verbindlichen internationalen Rechts sowie gegen die Verweigerung des Zugangs zum Programm schweizerischer Veranstalter.

Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf alle in der deutsch- und rätoromanischen Schweiz domizilierten Veranstalter. Hievon ausgenommen ist die SRG SSR idée suisse, die über eigene Ombudsstellen verfügt.

Eine Liste der beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) gemeldeten Radioveranstalter finden sie hier.

Beanstandungen gegen ausgestrahlte redaktionelle Sendungen sind schriftlich per Post oder über das hier zu findende Webformular (hier klicken) an die folgende Adresse einzureichen:

Dr. Oliver Sidler
Baarerstrasse 10
Postfach 7517
6302 Zug

sidler(at)ombudsstelle-rtv-priv.ch
www.ombudsman-rtv-priv.ch

Dr. Toni Hess (Stv. Ombudsmann)
Böschenstrasse 79
7000 Chur

toni.hess(at)stv.gr.ch

Auf Sendung: Der Anfang vom Ende mit Annie 08:00 - 11:00
Danach: Seniorama: Magazinsendung zu "Verloren & Abhandengekommen" 11:00 - 12:00