Programmkommission
Die Programmkommission besteht aus mindestens 7, maximal 11 Mitgliedern, die von der Vereinsversammlung Radio Stadtfilter für jeweils ein Jahr gewählt werden. Wenn während der Amtszeit Mitglieder vorzeitig ausscheiden kann der Vereinsvorstand für die laufende Amtsdauer Ersatzmitglieder wählen.
Die Programmkommission behandelt Beschwerden von Mitgliedern des Vereins und von vom Radioprogramm betroffenen Personen und Organisationen.
Die Programmkommission teilt ihre Stellungnahme unverzüglich den betroffenen Sendungsmachenden und Teammitgliedern mit und informiert in einem zweiten Schritt Team und VR.
Eine Gruppe von mindestens zwanzig Mitgliedern des Vereins Radio Stadtfilter kann Anspruch auf ein ständiges Sendegefäss stellen. Bei nicht gegebener Übereinstimmung mit der Geschäftsleitung befindet die Programmkommission über die Gewährung.
Die Programmkommission ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse und Wahlen benötigen eine absolute Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei ausgeglichenem Stimmenverhältnis hat der/die Vorsitzende der Programmkommission den Stichentscheid.
Die Programmkommission nimmt im Weiteren alle Aufgaben und Kompetenzen wahr, die an sie delegiert worden sind.
Beschwerden, die Programminhalte von Radio Stadtfilter betreffen.
programmkommission(at)stadtfilter.ch